Mitgliedschaft in der katholischen Kirche

Mitglied in der katholischen Kirche wird man in der Regel durch die Taufe. Meistens sind es Kinder, die getauft werden, aber auch die Taufe Erwachsener wird immer wieder nachgefragt.

Wer schon getauft ist, aber aus der Kirche ausgetreten ist oder bisher einer anderen Kirche angehört, kann in die katholische Kirche aufgenommen werden durch Wiedereintritt bzw. durch Übertritt.

Unser Leitbild der offenen Tür gilt natürlich auch in der Frage der Mitgliedschaft. Wir freuen uns über alle, die zu uns kommen. Selbstverständlich aber hat jede/r auch die Freiheit, aus der Kirche wieder auszutreten. Dazu muss sie/er den Austritt beim zuständigen Standesamt erklären.

Wiedereintritt

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, aber diesen Schritt rückgängig machen wollen, freuen wir uns darüber und heißen Sie gerne in der Kirche wieder willkommen.

Konkret sieht der Weg dorthin so aus:

  • Sie vereinbaren ein Gespräch mit dem Pfarrer oder einem Mitglied des Pastoralteams.
  • In diesem Gespräch wird das Formular zum Wiedereintritt ausgefüllt (Formular herunterladen)
  • Das Pfarrbüro schickt dieses Formular an die Diözese, welche die Erlaubnis erteilt.
  • Zwei bis drei Wochen später kann der Wiedereintritt in einer kleinen Zeremonie offiziell vollzogen werden.
  • Dies erfolgt in der Regel in einem ganz kleinen Rahmen. Wenn möglich, ist es schön, wenn Sie dazu zwei Freunde, Familienangehörige oder Bekannte als Zeugen mitbringen können.

Übertritt

Wenn Sie von einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft in die katholische Kirche übertreten wollen, sind folgende Schritte notwendig:

Konkret sieht der Weg dorthin so aus:

  • Sie vereinbaren ein Gespräch mit dem Pfarrer oder einem Mitglied des Pastoralteams.
  • In diesem Gespräch wird das Formular zum Übertritt ausgefüllt (Formular herunterladen)
  • Spätestens nun erklären Sie den Austritt aus der bisherigen Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (dies geschieht in der Regel über das Standesamt).
  • Das Pfarrbüro schickt dieses Formular an die Diözese, welche die Erlaubnis erteilt.
  • Zwei bis drei Wochen später kann der Wiedereintritt in einer kleinen Zeremonie offiziell vollzogen werden.
  • Dies erfolgt in der Regel in einem ganz kleinen Rahmen. Wenn möglich, ist es schön, wenn Sie dazu zwei Freunde, Familienangehörige oder Bekannte als Zeugen mitbringen können.

Eine Doppelmitgliedschaft in zwei Kirchen (z.B. evangelisch und katholisch) ist derzeit rechtlich nicht möglich. In Zeiten der Ökumene sind Sie aber auch beispielsweise als evangelischer Christ in katholischen Gottesdiensten stets herzlich willkommen, ebenso auch umgekehrt.

Austritt

Der Austritt aus der katholischen Kirche erfolgt beim zuständigen Standesamt, welches dann die Kirchengemeinde informiert.

Als Kirchengemeinde sind wir freilich daran interessiert zu erfahren, welche Gründe Sie zum Austritt bewogen haben. Sind es Glaubensgründe? Oder Ärger über die Kirche weltweit? Oder Enttäuschung über die Kirchengemeinde vor Ort? Oder finanzielle Gründe? Oder die Hinwendung zu einer anderen Kirche/Glaubensgemeinschaft? Oder nochmals ganz andere Gründe?

Wir sind dankbar, wenn Sie uns Ihre Beweggründe mitteilen. Wenn Sie wollen, kommen wir gerne mit Ihnen darüber auch ins Gespräch.

Mit dem Austritt endet die Mitgliedschaft in der Kirche mit allen damit verbundenen Pflichten und Rechten. Nicht beendet wird nach unserer Überzeugung die Taufe und die mit der Taufe geschenkte Verbindung zu Gott. So wünschen wir selbstverständlich auch den Ausgetretenen weiterhin den Segen Gottes.

Neu in Isny

Wir freuen uns über jedes neues Gemeindemitglied. Ihr Zuzug nach Isny wird uns über das Einwohnermeldeamt mitgeteilt. Sie erhalten nach einigen Wochen ein Begrüßungsschreiben mit der Einladung, einmal in unser Gemeindeleben hineinzuschnuppern. Für alle Ihre Fragen stehen die Mitarbeiterinnen unserer Pfarrbüros gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Pfarrbüro.

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